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Wir erstellen neutrale Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden nach einem Unfall mit Kfz, LKW, Wohnmobil, Bus, Anhängern, Motorrad sowie landwirtschaftlichen Maschinen für
Versicherungen und die Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen eines Schadengutachtens ermitteln wir u.a. die Reparaturkosten, Reparaturdauer, Möglichkeiten einer Notreparatur, Wertminderung, Plausibilität zwischen Schadenhergang und -bild sowie - falls erforderlich -Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie die Wiederbeschaffungsdauer.
Leistungen im Überblick:
Im Fall eines Unfallschadens übernehmen wir für Sie die Beweissicherung für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Wir erstellen Wertgutachten für Fahrzeuge aller Art, Liebhaberfahrzeuge, Youngtimer, Oldtimer, Spezialfahrzeuge etc. Des Weiteren ermitteln wir darüber hinaus Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Händlereinkaufswert und Händlerverkaufswert von Fahrzeugen für Privat- und Geschäftsfahrzeuge.
Leistungen im Überblick
Bereits seit den späten Siebziger Jahren sind wir Vertragspartner der Schaden Schnell Hilfe. Die SSH als Partner von mehr als 90 Versicherern agiert bundesweit ausschließlich mit öffentlich bestellten, vereidigten und zertifizierten Sachverständigenbüros und bürgt somit für Qualität und Neutralität ihrer Vertragspartner.
Wenn es zum Unfall gekommen ist!
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird empfohlen:
Notieren Sie...
Fotografieren Sie...
nach Möglichkeit den Unfallort und -schaden (es empfiehlt sich eine einfache Kamera im Handschuhfach). Farbaufnahmen lassen den Schaden deutlicher erkennen.
Notieren Sie...
Adressen von Zeugen, wenn der Schädiger Ihnen nicht die schriftliche Erklärung abgibt, dass er Ihr Fahrzeug, z.B. beim Einbiegen in die Vorfahrtstraße, beschädigt hat. Bei größeren Schäden Polizei einschalten. Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten notieren.
Bringen Sie...
Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
(Wenn unbekannt, empfehlen sich Werkstätten des ZKF, Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik; ZVK, Zentralverband des Fahrzeughandwerks).
Beauftragen Sie...
einen unabhängigen, öffentlich bestellten oder zertifizierten Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
Bedenken Sie...
es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollen so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
Beachten Sie...
Nehmen Sie einen unabhängigen, öffentlich bestellten oder zertifizierten Kfz-Sachverständigen, der nicht nur hohe Qualitätsansprüche erfüllt, sondern auch über technische Einrichtungen verfügt welche eine optimale Untersuchung
gewährleisten.